Die Mainzer Husaren

von Arno Störkel

Auszüge aus dem Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte / Koblenz

 Der vorliegende Aufsatz will vielmehr anhand eines speziellen Territoriums – des Kurstaates Mainz – mit den Husaren das typische Werkzeug obrigkeitlicher Vagantenbekämpfung vorstellen, die mit seiner Erstellung und seiner Verwendung verbundenen Probleme aufzeigen und schließlich versuchen, seine Wirksamkeit zu würdigen, d.h. zu untersuchen, in wieweit die Husaren den in sie gesetzten Erwartungen genügen konnten und gegebenenfalls die Gründe für das Versagen in dieser Aufgabe darzulegen.

Wie Höchst nothwendig es seye zu gänzlicher vertilg- und ausrottung des in dahiesig-  so wohl als angränzenden Landen in einer erstaunenden Menge herumziehenden und von Tag zu Tag mehr anwachsenden Ziegeuner-Gesindels zur sicherheit des gemeinen wesens diensam - und immer mögliche Maasreguln gemeinsam zu ergreiffen, wird jedermann so leichter in die Augen fallen, wann man die jenige mit allerhand vergewaltigungen verknüpfte viele und beträchtliche Diebstähl und vergewaltigungen erweget, welche durch sothane mit dem besten Gewehr versehene Diebs- und Ziegeuner Bande in den Gegenden des Rhein, Neckar, und Maynstrohms nur seit einem Jahr ausgeübet worden[1]- so oder ähnlich klagten Steckbriefe und Ausschreiben überall. Aber nicht nur dem Mord-Raub- und Diebs-Volck, diesem bösen gemeinschaftlichem Gesindel, galt die Sorge der Obrigkeiten, auch die in viel größerer Zahl auftretenden Vagabunden und Bettler wurden kriminalisiert, die doch eher Opfer als Bedrohung der Gesellschaft waren. Vagabunden sind im eigentlichen Verstande des Wortes jene, so nirgends angesessen sind, gewöhnlich kein Gewerbe haben, von unehelichen Aeltern geboren sind, in der Welt von einem Lande zum Andern herumziehen, in einem unerlaubten Ehestande leben, keine Moralität besizzen, und jeden mit ihren oft zahlreichen Dirnlein durch ungestümes und zudringliches Betteln in Furcht sezzen, definierte eine Kommission von Fachleuten verschiedener Territorien am Ende des Jahrhunderts diese Bevölkerungsgruppe[2], die bei einem Anteil von 3-10% an der Gesamtbevölkerung doch ein erhebliches Sicherheitsproblem darstellte, zumal da die Übergänge zur wirklichen kriminellen Gesellschaft stets fließend waren.

Die Bekämpfung dieser als Bedrohung empfundenen Schicht nahm der Obrigkeitsstaat des 18.Jh. zunehmend ernster, und der wichtigste Schritt dabei war die Schaffung von kleinen Husareneinheiten in vielen Reichsständen in den Jahrzehnten zwischen Spanischem Erbfolge- und Siebenjährigem Krieg, um den Ordnungswillen des absolutistischen Staats auch fernab der Residenz in jedem Winkel des Territoriums durchzusetzen.

Diese nach ungarischem Vorbild gekleideten Reiter hatten, den zeitgenössischen Ansprüchen an das Dekorative und Orientalische entsprechend, in vielen Heeren Europas Einzug gehalten, die dadurch erstmals eine echte leichte Reiterei erhielten; in den kleineren und größeren Territorien des Reiches dagegen wurden sie fast immer für Gendarmerieaufgaben geschaffen und verwendet[3], die sie erheblich besser wahrnehmen konnten als die bis dahin aufgebotenen Streifen der Landbevölkerung oder des vollkommen auf formales Manövrieren festgelegten, zum Dienst gepressten und desertionsgefährdeten Militärs. Wann und wie diese ursprünglich als höchst undiszipliniert, ja gemeingefährlich geltenden Marodeure zu Pferde in die Rolle als Ordnungshüter schlüpften, ist nicht mehr recht erkennbar; in den deutschen Fürstentümern jedenfalls wurde ihr Name synonym mit dem des Gendarmen, und im Verlauf des Jahrhunderts legten sich auch ausgesprochene Kleinstaaten wie Isenburg, Wied oder die Nassauer solche Husarencorps zu.

Relativ spät, nämlich erst im Jahr 1738, entschloß man sich auch in Mainz zu einem solchen Schritt. Die Regierung erließ ein Reskript, dass man beabsichtige, nach dem guten und fruchtbaren Exempel benachbarter ständen und in specie von Churpfaltz und Würzburg[4] ein kleines Corps von Husaren aufzustellen. Die Aufgabe dieser Truppe solle dievertreibung des Einige Zeith hero sich gehäuften Zigeuner-raub-und mordgesindels sein[5]; eine Polizeitätigkeit also , über deren Notwendigkeit zwischen Regierung und Ämtern auch keinerlei Meinungsverschiedenheit bestand.

Den starken Worten folgten indes, wie so oft in den Staaten des Ancien régime, keinerlei Taten; die sachen blieben damahlen anwiederum liegen, klagt ein Bericht 15 Jahre und zwei Kurfürsten später.

Einen neuen Anlauf unternahm man im Frühjahr 1763, als das Ende des Siebenjährigen Krieges neue Mengen entwurzeltes Volk freisetzte. Die Planung ging diesmal davon aus, dass schon eine Einrichtung existierte für die den Husaren zugedachte Aufgabe: Zum streiffen, auffhebung liederlichen gesindels, Executionen, in völcker marchen, zu begleitung derer Beamten auf Commissionen und Ambts verrichtungen und dergleichen fällen mehr[6] hatten die Ämter vormals Landreiter unterhalten und bezahlt. Diese Organisation hatte dann aber Kurfürst Johann Friedrich Karl aufgelöst und die Beiträge der Untertanen dazu eingezogen, ohne dass ersterer Unterthan sich einer gleichen Hülffe zu erfreuen gehabt. Das Geld war zur Verstärkung der Dragonerkompanie um 30 Köpfe verwendet worden; einer Truppe, die selbst von Seiten einer hohen Generalität für unnütz erachtet worden! Mit der öffentlichen Sicherheit war es also in der Zwischenzeit noch schlechter bestellt gewesen als zum Zeitpunkt der ersten Klagen im Jahr 1738, selbst wenn man die Effiziens der armselig bezahlten Landreiter[7] nicht allzu hoch ansetzen will.

Von einer Reaktivierung der Landreiter wollte man dann auch 1763 absehen, Husaren sollten es sein, und als Vorbilder dienten nun Hessen-Darmstadt und besonders Kurpfalz, von wo man sich offenbar Organisationsdetails besorgt hatte[8]. Die Ausrüstung hatte man dort (für ca. 50 Mann) mit etwa 12.000 fl veranschlagt, einer Summe, die in Mainz nach sieben Jahren Krieg im eigenen Land einfach nicht zur Verfügung stand und die man auch den Untertanen nicht aufbürden wollte. Da aber Kurfürst Johann Friedrich Karl, dem so viel an den dekorativen, wenn auch nutzlosen Dragonern gelegen hatte, eben das Zeitliche gesegnet hatte, standen etwa 10.000 fl zur Verfügung, die sich durch Auflösung dieser Truppe einsparen lassen mochten. Die Auflösung ließ das Domdekanat, um die Gelegenheit der Sedisvakanz zu nutzen, sogleich vorbereiten, bevor einem neuen Kurfürsten Repräsentation erneut vor Sicherheit des Landes ginge. Was die Kosten anging, so warteten noch unangenehmere Überraschungen auf die allzu optimistischen Planer in Mainz. Die möglichen Einsparungen bei den Dragonern, die auch der alte General v. Riedt[9] durchaus für entbehrlich hielt, schrumpften bei näherem Hinsehen auf etwa die Hälfte zusammen, während der Kostenvoranschlag für die knapp 100 Husaren schon auf 18.418 fl 28x gewachsen war. Dabei hatte man noch gar nicht bedacht, dass das Personal der Dragonerkompanie ja auch irgendwo untergebracht werden musste – auch zur Infanterie versetzte Dragoner mussten schließlich bezahlt werden, wenn auch aus einer anderen Kasse.

Bei all der Planung erhebt sich für den modernen Beobachter natürlich die Frage, weshalb für die Aufgabe der Gendarmerie denn unbedingt eine Neuformation notwendig war und warum die noch vorhandenen Dragoner dafür so ungeeignet waren. Da war zunächst der Prestigeaspekt, eben auch eine solche schmucke, exotisch uniformierte Truppe haben zu wollen, wie sie schon viele benachbarte Staaten besaßen. Ein Protokoll der Mainzer Kriegskonferenz[10] zeigt darüber hinaus, dass auch sehr rationale Gründe dafür vorlagen; es heißt dort, dass all die Dragoner zu den Husaren übernommen werden sollten, die zu diesem Dienst tauglich seien, und von 42 Mann waren es ganze 16. Sieben Dragoner wurden Versorgungsempfänger, sie waren zwischen 47 und 74 (!) Jahre alt und hatten jeweils zwischen 16 und 46 Dienstjahre. 19 Mann dagegen wurden zur Infanterie versetzt oder auf eigenen Wunsch entlassen, man wollte sie wohlweislich nicht zum Husarendienst zwingen, da gezwungene Hußaren... bey erster Gelegenheit mit sattel und zeug durchgehen mögten, auch brachte jeder Personalabbau ja höchst willkommene Einsparungen mit sich.

Auffällig ist bei dieser Aufstellung die Altersverteilung zwischen den zukünftigen Husaren und den ausgeschiedenen Dragonern: Von den Jüngeren – und dies bezieht sich auf Lebens- wie Dienstalter – scheiden die meisten aus (von 20 seit 1756 eingetretenen Dragonern 14[11]) während von den 16 Mann, die Husaren werden sollen, nur sechs in den Zwanzigern sind und weniger als fünf Dienstjahre aufzuweisen haben[12].

Ob das nach Kriegsbeginn geworbene Personal nicht mehr den strengen Anforderungen der Friedenszeit mit ihrem Überangebot an Arbeitskräften entsprochen hat oder ob die Älteren glaubten, diesem Markt nicht mehr gewachsen zu sein und den harten Husarendienst einer sicheren Zukunft vorzogen, ist schwer zu entscheiden – Profession hatten von der ganzen Kompanie überhaupt nur zwei.

Angesichts dieser Situation mussten Husaren anderweitig geworben werden, die Infanterieregimenter[13] und Ämter wurden angewiesen, nach Freiwilligen Ausschau zu halten. Der Zustrom junger Männer, die zum Husarendienst eine besondere Lust hatten, war beträchtlich, obwohl die hohe Obrigkeit eine für viele unerfüllbare Vorbedingung stellte, nämlich eine Kaution von 150 fl[14], und das war fast der Jahressold eines Feldwebel oder Wachtmeisters!

Die Ämterberichte sind denn auch voll von Bewerbern, für die niemand cautioniren konnte oder wollte. Wo überhaupt eine Profession vermerkt ist, so handelt es sich meist um Schuhmacher oder Bäcker oder, weniger überraschend, um Schmiede. Als Qualifikation geben auffallend viele Bewerber Berufserfahrung aufgrund von Dienst bei franz. Husarenregimentern (und sei es nur als Reitknecht) an oder ein nicht ganz so überzeugendes kann mit Pferden umgehen.

Bemerkenswert sind die Gründe, die – abgesehen vom Problem der Kaution – zur Ablehnung eines Bewerbers führten. War ein siebzehnjähriger Bewerber zu klein und ohnansehnlich, so wurden einige offenbar wegen ihres Alters (34 und 37!) abgelehnt[15]. Ein siebenundzwanzigjähriger Jäger, der schon bei der sächsischen, braunschweigischen, kaiserlichen und fuldischen Kavallerie (dort sogar als Corporal) gedient hatte, also über weiß Gott genug Erfahrung in diesem Metier verfügte, wurde offenbar als der typische Vertreter der Sorte Husar abgewiesen, die man gerade nicht haben wollte: abenteuer- und beutelustige, verschlagene Gesellen, die in Kriegszeiten von jedem Dienstherren gesucht waren, in Friedenszeiten sich aber eher für die Profession des Räubers als die des Gendarmen eigneten.

            Ähnlich lagen die Dinge bei Freiwilligen, die sich von der Infanterie mit ihrem nervtötenden Garnisionsdienst zu der neuen Truppe versetzen lassen wollten, wo sie neben besseren Lebensbedingungen und dem Prestige des Reiters wohl auch etwas vom Kitzel des Lebens gesucht haben mochten, das stets mit dem Begriff Husar verbunden war. Wer keine Erfahrung im Kavalleriedienst in irgendeiner Form glaubhaft machen konnte, kam erst gar nicht in Betracht; preußischer – also feindlicher – Dienst wurde dabei dem verbündeten französischen offenbar gleichgesetzt. Als Gründe für die Nichtübernahme werden hier angeführt: ist zu groß – der Mann sollte wohl Grenadier bleiben – und ein anderes Mal: weilen verheyrathet, was anscheinend bei einem Infanteristen weniger störte.

Irgendwelche Vorbildung für ihre zukünftige polizeiliche Tätigkeit wurde von den Anwärtern nicht erwartet und man verließ sich darauf, dass Husaren reiten müssten und ansonsten von ihrem Offizier schon gesagt bekämen, was sie zu tun hätten: Ein Prinzip, das dem bevorstehenden Streifendienst in kleinen und kleinsten Gruppen natürlich nicht gerecht werden konnte und von den fachlichen und Führungsqualitäten der drei Offiziere der Eskadron einfach zu viel erwartete.

Es wäre anzunehmen gewesen, dass sich die Bedeutung des Führungspersonals auf die Auswahl der Offiziere des neuen Korps ausgewirkt hätte, aber dergleichen ist aus den Unterlagen nicht zu erkennen. Immerhin ließ man die beiden Offiziere der aufgelösten Dragonerkompanie außer Betracht, sie waren wohl wirklich zu alt. Kaiserliche Offiziere zu übernehmen, erschien als wünschenswerte, aber unrealistische Lösung, stattdessen sollte der Gardewachtmeister Johann Karl Friedrich Radler Rittmeister werden. Ohne dem guten Mann Unrecht zu tun, musste man doch vermuten, dass seine Herkunft aus Alsotisomigk im Neograder Comitat, also aus Ungarn, seine Hauptqualifikation darstellte, galt doch ungarische Geburt in ganz Europa quasi als Voraussetzung für einen „richtigen“ Husarenoffizier[16]. Zwei weitere Bürgerliche wurden Leutnants: ein sicheres Zeichen dafür, dass die Tätigkeit bei den Husaren als unattraktiv galt und für die Offiziere keine Erhöhung ihres Sozialprestiges brachte. Die Aussicht auf anstrengenden Dienst bei Wind und Wetter und auf Abwesenheit vom Hof und allen damit verbundenen Annehmlichkeiten hielt die adeligen Offiziere mit guten Beziehungen wohl davon ab, eine Versetzung zu den Husaren zu ersuchen, die schlechten Aufstiegschancen innerhalb des kleinen Korps waren längerfristig auch nicht außer acht zu lassen. Die Tage waren noch weit, in denen in Mainz von einer Husaren Garde die Rede war oder gar ein Graf um die Ehre bat, ihre Uniform tragen zu dürfen; statt Prestige gab es für lange Jahre nur harte Arbeit.

Einer der größten Ausgabeposten im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Korps stellte die Beschaffung der Pferde dar. Die Dragonerkompanie verfügte bei ihrer Auflösung gerade noch über 27 Pferde, und deren Qualität lässt sich ermessen, wenn man die bei ihrer Versteigerung erzielten Preise mit dem vergleicht, was das Erzstift für neu erworbene Tiere bezahlen musste – 67 fl bekam man noch für das beste, ganze sechs für das schlechteste der 16 veräußerten Dragonerpferde, während für die 80 Stück langgestreckte Husaren Pferd, welche fein vom Kopf seyn müssen, und keine fette Augen noch Stall Augen, auch keine tiefe Rücken haben sollten[17], stolze 93 fl zu erlegen waren.

Frühzeitig hatte man sich schon über die Montierung der Husaren Gedanken gemacht. Schon im August 1763, als die Aufstellung noch gar nicht offiziell war, wurde von General v. Riedt eine Zusammenstellung der notwendigen Uniform- und Ausrüstungsbestandteile angefordert, die ersehen ließ, dass hier einiges an Kosten auf das Mainzer Kriegszahlamt zukam. Man hatte nämlich offenbar beschlossen, bei der Ausstaffierung der Truppe sich eng an das Vorbild der Kaiserlichen Husaren zu halten. Ob dies ein politisches Bekenntnis zum Kaiser war, den der neue Erzbischof Emmerich Joseph wegen offener Fouragerechnungen aus dem vergangenen Krieg hofieren musste, oder ob die Farbwahl bei den Militärs getroffen wurde, ist nach der Aktenlage nicht zu entscheiden; möglich wäre beides. Fest steht, dass die Uniform der Mainzer Husaren bis in die Details identisch ist mit der des kaiserlichen Husarenregiments Hadik, das während des Siebenjährigen Krieges sowohl neben dem Mainzer Kurkreisregiment Wildenstein wie dem in kaiserlichen Dienst gegebenen Regiment Lamberg gefochten hatte; auch hatte der Wachtmeister des neuen Korps einige Jahre bei den Hadik-Husaren gedient.

Laut verschiedener Entwürfe und Rechnungen trugen die Husaren eine rote Beltz Kapp, mit Iltis oder Schuppen (= Waschbärpelz) verbrämt, die zum täglichen Dienst gegen die billigere Saccel-Kapp, also eine Flügelmütze oder Mirliton, ausgetauscht wurde[18]. Dolman und Pelz waren blau, Verschnürungen und Abzeichenfarbe (der Ärmelaufschläge) gelb, die Knöpfe aus Messing[19]. Es wurden rote Hosen mit gelbem Schoitasch getragen und rot waren auch die Säbeltasche, auf der die Kurfürstliche Chiffre gestickt war, sowie die gelb-bortierten Schabracken, die ebenfalls den Nahmen auf beyden Seythen aufgenäht bekommen sollten[20].

            Die ganz stilgerechte Ausstattung eines Gemeinen kostete das Kriegszahlamt nach einer recht schönfärberischen Aufstellung – man berechnete nur den jährlichen Aufwand, indem man die Kosten teurerer Ausrüstungsstücke durch die Zahl der Jahre teilte, die sie halten sollten – 33 fl 12 ½ x, in Wirklichkeit aber stattliche 68 fl 14x für die Erstausstattung eines Gemeinen. Mit diesen Kosten war aber noch kaum der Tatsache Rechnung getragen, dass der so herausgeputzte Husar ja auch ein Reiter sein sollte; weitere Kosten für spezifische Bewaffnung und Sattelzeug in Höhe von 46 fl 34x, zuzüglich der schon genannten 93 fl für ein Pferd, kamen hinzu; d.h. die Kautionssumme von 150 fl war offenbar eine zu früh angestellte Schätzung gewesen, die den Wert der Gesamtausstattung eines Husaren auf Patrouille fast ein Viertel zu tief angesetzt hatte und damit die Fehlkalkulation der Regierung und des Militärs widerspiegelte.

Angesichts solcher Summen war die von General v. Lamberg[21] geforderte baldige Anwerbung eines Trompeters nur noch eine unwesentliche Mehrbelastung, vor allem da man bei der Vergabe der Ausrüstungskontrakte die Weitsicht gehabt hatte, die Lieferanten dazu zu verpflichten. Dieser sollte – wiederum nach kaiserlichem Vorbild – nicht husarenmäßig, sondern deutsch uniformiert werden[22]. Bezeichnend ist Lambergs Begründung, dass jede Companie ein Spiel nothwendig haben muß, obwohl er im selben Aktenstück zugibt, dass es in dem Dienst bey denen Husaren einerley seyn wird, ob dieser ordentlich blasen könne oder nicht, Hauptsache, es ist überhaupt ein Trompeter da, weil sonst die Eskadron nicht erscheinen noch gnädigst zugewiesene Estandart führen könne: dem alten Troupier wollte es offenbar nicht in den Kopf gehen, dass das mit soviel Aufwand aufgestellte Korps kaum jemals zu einer solchen Parade zusammen kommen würde, wenn es seine Aufgaben einigermaßen ernst nähme.

Während die Rekrutierung flott vonstatten ging, musste sich die Kriegskonferenz in Mainz noch eine Zeitlang mit den Problemen ihrer Heereslieferanten herumplagen. Obwohl die Situation an sich recht günstig für die beschaffende Stelle war – die Nachkriegsdepression und die naturgemäß geringe Nachfrage nach militärischen Ausrüstungsgütern ließ ein niedriges Preisniveau erwarten - , waren doch schier endlose Verhandlungen mit den Mainzer Handwerkern nötig, bevor sich hinsichtlich Qualität und akzeptable Preise erreichen ließen.

Auch persönliche Intervention v. Lambergs vermochte dem Prinzip des Wettbewerbs in der verkrusteten Zunftgesellschaft kaum Geltung zu verschaffen. Weilen er der Hoff-Kürschner wäre, wollte ein unterlegener Anbieter den Auftrag trotzdem haben; seinen erfolgreichen Konkurrenten schalt er einen broddieb, und mit verschiedenen Eingaben schwärzte man sich gegenseitig bei der Obrigkeit an.

Ende Juli ließ sich dann eine vorläufige Einsatzbereitschaft absehen, und eine Dislokation wurde ausgearbeitet, die zeigt, wie umfangreich die den hundert Husaren gestellte Aufgabe war. Den ganzen Mainzer Odenwald z.B. sollte ein Leutnant mit einem Korporal und 22 Husaren patrouillieren, zusammen mit dem schwachen Kommando in Heppenheim an der Bergstraße (9 Mann) waren das laut Dislokationsplan 190 Dorfschaften, die jederzeit beritten werden mussten. Noch schlimmer war der in Aschaffenburg stationierte Rittmeister dran, der den berüchtigten Spessart mit 28 Mann unter Kontrolle halten sollte. Daß von nun an kurfürstliche Husaren das Land von dem Anfall des Mord- Raub- und Diebs-Volck auch anderen Herrnlosen Gesindel und Landstreicheren sichern würden, wurde den Ämtern mit einem Ausschreiben stolz bekannt gemacht[23].

Gleichzeitig erhielten die hundert Husaren eine eigene Instruktion, die die recht

hochgesteckten Erwartungen der Regierung in Mainz gegenüber ihrer neuen Gendarmerietruppe zeigt. Nicht nur die Landstraßen, Märkte und Kirchweihen sollten überwacht werden, das böse Volck sollte auch in seinen Schlupfwinkeln aufgestöbert werden, eine weit überzogene Hoffnung wie sich bald herausstellte.

Interessanter noch sind die Verhaltensmaßregeln, die den Husaren für ihre Arbeit gegeben wurden, verraten sie doch die ganze Unsicherheit gegenüber dem Problem der Gewaltanwendung durch die Polizeikräfte: Da sollte auf größere Gruppen von Verdächtigen sofort scharfes feuer gegeben werden, wenn sie auf Anruf nicht alle Waffen niederlegten. Andererseits wurde den Husaren eingeschärft, alles....ohnnöthige Schiessen und dergleichen Excesse ein für allemahl zu unterlassen. Daß die Mainzer Generalität diese wenig hilfreiche Instruktion noch zwanzig Jahre später mit Geheimhaltung glaubte schützen zu müssen, ist bezeichnend für ihren verknöcherten Zustand, der ja dann zur Katastrophe von 1792 beitrug.

            Nachdem alle Organisationsfragen geregelt waren, war auch die Frage der Finanzierung nicht mehr länger hinauszuschieben, und da war die kurfürstliche Regierung auf den Gedanken verfallen, dass dies durch eine Extrasteuer der Untertanen geschehen solle. Die Billigkeit erfordere es, so argumentierte man und das ungeachtet der eigenen Indignation vom Vorjahr über das Vorgehen Kurfürst Johann Friedrich Karls, der die Landreiterbeiträge einfach eingezogen hatte, ohne für die damit bezahlte Sicherheit zu sorgen. Jetzt zahlten die Untertanen also erneut für dieselbe Leistung des Staates, die ja mit der Zahlung der regulären Steuern an sich schon abgegolten war.

Ein kurfürstliches Dekret vom September 1765 sanktionierte den Entwurf der Regierung und bestimmte, dass die Beträge, die die Einsparung aus der Dragonerauflösung überschritten, aus Sondersteuern der Bevölkerung aufzubringen seien, einschließlich all derer, die von der gewöhnlichen Schatzung befreit waren, also auch der Geistlichkeit und des Adels: ein System, das natürlich zu endlosen Klagen und Bitten um Exemtionen mit sich brachte und sogar zu „außenpolitischen“ Verwicklungen führte.

Ähnlich beunruhigend musste es stimmen, dass in den ersten Monaten schon zwei Husaren (trotz Stellung der Kaution) desertiert waren, und auch in den nächsten Jahren musste der Rittmeister noch öfter einen Desertationsschein ausstellen. Was diese Deserteure zudem Schritt verleitet haben mag, wird wohl im Dunkeln bleiben; betrügerische Fahnenflucht, also die Bereicherung durch Verkauf des Pferdes und der Ausrüstung, wird es kaum gewesen sein: die Deserteur ließen in allen Fällen sogar ihr Reittier zurück, da sie es legal nicht verkauft werden konnten. Aber schlimmer als die gelegentlichen Desertationen war die Tatsache, dass man auch bei einem der drei Offiziere einen ausgesprochen schlechten Fang gemacht hatte. Der Leutnant Kuntz, den man 1764 anscheinend aus fremden Dienst übernommen hatte, erwies sich als enorme Belastung. Er erlaubte sich selbstherrliche Übergriffe und Ausschweifungen, so das er endlich als zum Husaren Dienst untüchtig eingestuft und zur Infanterie versetzt wurde.

Wie sah nun die Tätigkeit der Husaren konkret aus? Prinzipiell unterteilte sie sich in Patrouillen- oder Streifendienst und der damit nicht zu verwechselnden Streif oder Streifung, dazu kamen gelegentlich Sonderaufgaben und mehr und mehr sachfremde Aufträge wie das Begleiten von kurfürstlichen Beamten bei Dienstreisen und der Kurierdienst.

Es war nicht die Captur das Ziel der Streifentätigkeit, sondern die Abschreckung und gegebenenfalls das Fortschaffen der unerwünschten Personen. In dieser Beziehung unterschied sich die Aufgabenstellung der neuen Gendarmerie nicht von der traditionellen Streifung, mit der man seit Generationen der Vaganten Herr zu werden suchte – eine solche Gereral-Streiffung wurde oft ausdrücklich öffentlich angekündigt mit der unverhohlenen Absicht, das fahrende Volk zum rechtzeitigen Abzug in benachbarte Territorien zu bewegen.

Wenn nun eine solche Streife unterwegs war, so hatte sie ihre Aufmerksamkeit verschiedener, höchst ungenau definierter Personengruppen zuzuwenden. Waren Zigeuner und Bettler noch zu erkennen, so taten sich die Ordnungshüter schon erheblich schwerer, bei anderen Reisenden die legalen von den illegalen zu unterscheiden. Ein Maßstab sollte der von der Obrigkeit ausgestellte Paß sein, der aber aus verschiedenen Gründen diesem Anspruch nicht einmal im Ansatz gerecht werden konnte. Zunächst war da die Kleinräumigkeit des ganzen süd- und westdeutschen Bereichs, in dem eine Vielzahl größerer, kleinerer und kleinster Staaten Pässe ausstellte, die für den armen Beamten vor Ort unmöglich auch nur auf ihre formale Authentizität zu prüfen waren – wie sollte der fürstbischöflich Speyersche Amtmann einen nassauischen, der darmstädtische Husar einen gräflich leiningischen Paß erkennen? Er musste sich an ein mehr oder weniger kunstvoll gestaltetes Stück Papier mit einem amtlichen Siegel halten. So ein Paß konnte andererseits auch aus einer der zahlreichen professionellen Fälscherwerkstätten stammen, für die es auch kein Problem darstellte, formal korrekte Pässe eines Amtes aus der Umgebung herzustellen.

Die normale Reaktion bei der Kontrolle von verdächtigen Personen mit oder ohne Paß war die des Husarenleutnants, der berichtete, dergleichen habe ich schon ziemlich abprügeln lassen, und dieses brutale Vorgehen war durchaus von seiner Dienstvorschrift gedeckt, die besagt, alle fremden Bettler mit einer ihrer Leibs-Constitution angemessenen Tracht-schläge fortzuschicken. Nun galt das eigentlich nur für fremde Bettler, aber zumindest für die Ordnungshüter waren unsesshafte Lebensweise, Armut und Kriminalität nur graduell verschiedene Erscheinungsweisen desselben Problems, nämlich des der unerwünschten Person, die alle die gleiche Behandlung erfuhren.

Echten Kriminellen drohte allerdings – zumindest theoretisch – neben (bzw. vor) der Hinrichtung nach wie vor die Folter, sie sollten nebst glühenden Zangen-Zwicken, auch anderen zum schröckbaren Exempel dienenden Tormenten bestraft werden, und dies bedingte natürlich ihre Festnahme durch die Husarenstreife, was diese aber offenbar nur dann taten, wenn es unumgänglich war. Ein Festgenommener, der im Verdacht der Zugehörigkeit zu einer Bande stand, wurde an Ort und Stelle verhört. Nachdem er scharf angehalten wurde, wo seine Kameraden seien, gab ein anderer bereitwillig ein Geständnis und die gewünschten Informationen. Zu diesem Zweck hatten die Patrouillen offenbar Daumenschrauben dabei.

            Ein wenig verständlich wird dieses rücksichtsloses Vorgehen andererseits, wenn man sich die Reaktion vor Augen hält, die die Husarenstreifen zu erwarten hatten, wenn sie auf eine Gruppe bewaffneter Vaganten trafen, die ja bei einer Begegnung mit den Ordnungshütern alles auf eine Karte setzen mussten. Gelang ihnen also nicht die Flucht, so setzten sie sich mit einer Verzweiflung zur Wehr, die die Auseinandersetzung auch für die Husaren zu einem Kampf auf Leben und Tod machten.

Derartige Vorfälle waren selten, kamen aber immer wieder vor. Von Verlusten auf Seiten der Gendarmen jedoch ist nichts bekannt obwohl dergleichen von Nachbarterritorien berichtet wird.

Viel stärker beanspruchte eine andere Aufgabe die kleine Schar der Ordnungshüter. Der Chef des Corps hatte schon 1764 die Bestallung zum Kommandanten der kurfürstlichen Nebenresidenz Aschaffenburg erhalten, und in den siebziger Jahren entdeckte der barockem Glanz sehr zugetane Erzbischof Friedrich Karl v. Erthal das Blau-Rot der exotischen Uniform seiner Husaren als ideale Ergänzung zum Rot seiner Garde und dem Weiß seiner Infanteristen. Er verlieh ihnen den Rang einer Husaren Garde und ließ ein Husarenkommando zur Schlosswache abstellen[24]. Das bedeutete eine spürbare Einbuße an verfügbarem Personal – neun Husaren sollten stets Dienst tun und 21 dafür verfügbar gehalten werden. In zunehmendem Umfang wurden sie auch zu Eilbotendiensten herangezogen und, um solchem Bedarf rechtzeitig zu begegnen, auf Relais gelegt, also irgendwo stationiert, wo sie auf Botendienste zu warten hatten und so ihre eigentlichen Aufgabe entzogen waren. Dazu kam, dass das Detachemant in der Hauptstadt stets überdimensioniert war und offenbar ab Ende der achtziger Jahre auch immer mehr als Stadtpolizei verwendet wurde.

Aus finanziellen Gründen waren die Commandos in ihren Standquartieren keineswegs willkommen. Obwohl man die Quartierlast als Untertanenpflicht grundsätzlich nicht anfocht, war sich ein jedes Amt sicher, mehr als seine Nachbarn zu zahlen oder zumindest bei den Fouragelieferungen kräftig draufzulegen. Die Unterbringung der Husaren sollte laut Anweisung bei Metzgern, Bäckern, Krämern und Wirten geschehen, da diese ja auch von der kleinen Garnison profitierten, aber daraus wurde natürlich nichts. Wer Beziehungen hatte, schaffte sich die Quartiergäste schnell vom Hals, und schon zwei Jahre nach ihrer Aufstellung waren die Husaren des Aschaffenburger Kontingents bei den Ärmsten der Stadt unter-gebracht, die dafür armselige vier Kreuzer pro Tag als Entschädigung erhielten. Neben den Reitern mussten zudem noch deren Pferde untergesdtellt werden, und auch das schaffte überall Ärger. Stallneubauten wurden zwar verschiedentlich geplant, aber offenbar nicht durchgeführt.

Beliebt waren die Husaren bei den Mainzer Beamten auf dem Land, die sich der eindrucksvollen militärischen Begleitung so gern bedienten. Dies ging soweit, dass solche Eskorten auch in ganz unnötigen Fällen bestellt wurden und wiederholt Abmahnungen ergehen mussten, die ohnehin überlasteten Husaren nicht zum bloßen äußerlichen Glanz eines Beamten auf Dienstreisen zu missbrauchen.

Von der zweiten Hälfte der achtziger Jahre an wurde es für die kurfürstlichen Herren Amtleute ohnehin erheblich schwerer, ihre Würde durch eine Husarenbegleitung zu unterstreichen, da diese Reiter 1786 der Ersparnis wegen auf die Hälfte ihres Personalstandes reduziert wurden. Die Eskadron kostete den Kurstaat in der Tat stattliche 22.000 fl im Jahr, die der verschwendungssüchtige Erthal wohl an anderer Stelle besser gebrauchen zu können glaubte.

Die Lücke sollte durch ein neu aufzustellendes Jägerkorps von 60-70 Mann geschlossen werden, die gleich dem Husaren zur Erhaltung einer guten Polizei, d.h. der öffentlichen Ordnung, mitwirken sollten.

Die Aufstellung der Jäger gab Anlaß zu einer höchst interessanten Diskussion der Rechtsstellung der Husaren, die bis dahin mehr oder weniger ungeklärt war, die Unterstellung unter den Gouverneur der Hauptstadt und höchstrangigen Offizier des Staates, die Einbindung in die militärische Disziplin und die Versetzung von Personal innerhalb der kurfürstl. Truppen schienen die Husaren trotz ihrer ganz eigenen Aufgabe zu nichts anderem als einer Truppengattung unter anderen zu machen, und so sah natürlich das Militär die Sache auch.

Mit dem Problem der tumultartigen und unruhigen Untertannen, dem alten Alptraum der Obrigkeit, mussten sich die Husaren seit dem Frühjahr 1790 in ganz anderen Dimensionen beschäftigen. Zunächst war da die Exekution im fürstbischöflich Straßburgischen, an der ein Kontingent der Husaren teilnehmen musste – schließlich waren sie die einzigen berittenen Truppen, über die das Kurfürstentum verfügte. War die Straßburger Aktion noch ein militärischer Spaziergang, so bedeutete die Exekution gegen Lüttich schon den Beginn einer neuen, unschönen und vor allem blutigen Epoche.

Anfang Mai in Marsch gesetzt, standen die Husaren seit Ende Mai konstant in Feindberührung. Fortschritte waren auch nach Monaten nicht zu vermerken; einzelne Husarenoffiziere konnte man besonders anrühmen, andererseits waren auch schon die ersten Toten zu beklagen.

Das Angesichts dieser Abwesenheit, die ursprüngliche Aufgabe und eigentliche Existenzberechtigung der Husaren vollkommen vernachlässigt werden würde, war auch der Regierung klar, die deshalb die Ämter zu besonderer Wachsamkeit gegen Bettel- und Raubgesindel aufforderte. Der Krieg der zwei Jahre später mit dem revolutionären Frankreich ausbrach, schaffte neue unübersehbare Probleme. Denn war es schon Jahrzehnte zuvor kaum gelungen den Vaganten Herr zu werden, standen die Beamten auf dem Land den neuen Scharen die über das Land herfielen wehrlos gegenüber. So mussten die Husaren auf drängen der ländlichen Beamten wieder her. Das war indes angesichts der militärischen Lage kaum zu realisieren, stellte doch die mittlerweile nur geringfügig verstärkten Husaren nach wie vor die einzige Reiterei des Kurfürsten dar. Daher mussten für diese Aufgabe wohl oder übel die Husaren und Chevaulegers des Kaisers und anderer Fürsten aushelfen, wurden sie doch für eine Vielzahl von Aufgaben gebraucht, wie z.B. Rekrutentransporte, Leibgardefunktionen, Steuern einzutreiben und eine Anzahl von Relais zu besetzten.

Ihre Gendarmerieaufgabe  konnten sie unter diesen Umständen kaum oder gar nicht nachkommen. Erst 1793/94 scheint es wieder zu nennenswerten Abordnungen von Husaren zu Patrouilleaufgaben gekommen zu sein, nachdem die Ämter lange vergebens danach verlangt hatten. Den Husaren, die für solche Aufgaben kurzfristig abgestellt wurden, fehlte nach Monaten und Jahren anderweitiger Verwendung einfach die Voraussetzungen für diese Tätigkeit, wobei nicht zuletzt der Anteil der im Streifendienst erfahrenen Gendarmen zu Pferd durch die Kriegsereignisse ständig abnahm. Das Ergebnis war ein Rückfall in die Zustände vor der Errichtung der Husaren.

Ein wirklicher Durchbruch in der Bekämpfung der Vaganten sollte mit der umfassenden Zusammenarbeit benachbarter Stände aufgenommen werden. Der Zusammenbruch des Rastatter Kongresses und die Wiederaufnahme der Feindseligkeiten machten dem jedoch bald ein Ende.

Eine wirkliche Beendigung der –Verhältnisse sollte der Kurstaat nicht mehr erleben. Im April 1803 wurde er zum Staat des Fürstprimas umgestaltet und 1810 dann zum Großherzogtum Frankfurt. Beide Staatswesen haben sich der Husaren als Gendarmerie bedient, ohne dabei zu befriedigenden Ergebnissen zu gelangen. Zu sehr hatten sich die Husaren zur bloßen Reiterei verwandelt.


[1] Actenmäßige Beschreibung... (Druck), Heppenheim 1758, StA Würzburg, AAR 12/XXVIIII.1.

[2] Konferenzprotokoll, Öhringen, 17.Oktober 1798, StA Würzburg, AAR 10/XXII.1.

[3] Die Würzburger Husaren wurden u.a. zum Streiffen gegen loses Gesindel gegründet (Reglement, 22.Mai 1723, zit. nach Emil Heinze, Geschichte des Kgl. Bayer. 6. Cheveauleger-Regiments. 1898 Beilage 3 S.653); bei den Ansbacher Husaren ist der Zweck zumindest bei der Personalaufstockung nachweisbar (Hofrat an Oberamt Heilsbronn, 14.Februar 1732, StA Nürnberg, 400 I Tom.153); Kurpfalz galt dem benachbarten Mainz als Vorbild auf diesem Gebiet ; selbst die preußischen Husaren, die unter Friedrich II. militärische Berühmtheit erlangten, waren ursprünglich für Gendarmerieaufgaben gegründet worden, wenn auch nicht im Interesse der öffentlichen Sicherheit, sondern gewissermaßen als Militärpolizei.

[4] Entwurf eines Rekripts, o.D. (1738), StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 I

[5] Amtskellerei Kronberg an Regierung, 31.Juli 1738, StA Würzburg, MRA Mil.231/289 I.

[6] Vicedomamt an Regierung, 11.Juni 1763, StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 II.

[7] Der „ehemalige Landreuther“ Möbs schreibt, er habe im Einsatz 45 Kreuzer am Tag bekommen. 12.Juni 1763, StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 II.

[8] Relatum Domdekanat, 23.Juni 1763, StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 II. Von der Faszikelaufschrift Die Kurfürstl. Mainzische Husaren-Errichtung betr. 1738 (StA Würzburg, MRA Mil. 231/289) hat sich offenbar auch Richard Harms (Landmeliz und stehendes Heer in Kurmainz namentlich im 18.Jh. Diss. Göttingen 1909 S.27) täuschen lassen, wenn er das Gründungsjahr des Husarenkorps mit 1738 angibt.

[9] Philipp Wilhelm Frh. v. Riedt, seit 1748 Gouverneur von Mainz (Richard Harms S.41).

[10] Protokoll d. Kriegskonferenz, 2.Juni 1764, StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 III.

[11] Lista über der Churfürstl Mayntz. Dragoner-Companie, o.D. (1764), StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 III.

[12] Wie Anm. 11. Weshalb der Kurfürst es für nötig erachtete, während des Krieges noch volle 14 ebenso nutzlose wie teure Reiter einzustellen, muß unklar bleiben. Es handelt sich wohl um ein Repräsentationsspielzeug, wie Jahrzehnte später mit Erthals Grenadierwache wieder der Fall war.

[13] Kurmainz unterhielt zu diesem Zeitpunkt die Rgt. v. Wildenstein, v. Riedt, v. Lamberg und Preuß.

[14] Dekretsentwurf o.D., StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 II. Die Kaution sollte das Risiko der Desertation verhindern, allein das Pferd kostete den Dienstherren 93 fl, dazu kam noch die teure Ausrüstung.

[15] Specification, o.D. (1764), StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 III. In Preußen bestand man auf ein Mindestalter von 28 Jahren (Reglement, Bd. 2, S.310).

[16] Die Inhaber der Franz. Husarenrgt. dieser Jahre hatten Namen wie Bercheny, Polleresky und Esterhazy; Das Husarenkorps des Fürstentums Ansbach hatte in der Jahrhundertmitte Offiziere mit Namen wie v. Kalnocky und v. Kenesey.

[17] Protokoll d. Kriegskonferenz, 4.Juni 1764, StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 III.

[18] Hierzu und zum Folgenden Auswurff was für jeden Mann..., StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 II.

[19] Specification zu Einem hußaren...., o.D., StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 III.

[20] Auswurff (Vgl. Anm.19). Offenbar entschloß man sich dann aber lieber, Ihro Churfürstl. Gnadten Wapen zu verwenden – vielleicht nur für die Unteroffiziere (die Offiziere mussten sich selbst einkleiden und ausrüsten), denn die Arbeit wurde von einem Goldsticker verrichtet; die 76 fl, die er dafür erhielt, legen andererseits einen Arbeitsumfang nahe, der über die 18 Motive auf den Unteroffiziersschabracken hinausging (Extract= Rechnungszusammenstellung, 29.Oktober 1764, StA Würzburg, MRA Mil. 231/289 II.

[21] Raimund Casimir Graf v. Lamberg, seit August 1766 Generalfeldzeugmeister und Oberbefehlshaber der Mainzer Truppen (StA Würzburg, MGKA 226 I), angesichts des Alters seines Vorgängers v. Wildenstein de facto schon vorher in dieser Funktion.

[22] Er sollte z.B. einen Huth mit einer goldenen Mousquetier Bord tragen (ebda.).

[23] Instruktion 18.September 1764, StA Würzburg, MRA Mil. 231/287.

[24] Gutachten Gymnich, 7.November 1779, HHSA Wien, MEA Mil. 136